Nationalrat beschliesst Massnahmen gegen SPAM
25. Oktober 2004 // Nachdem in den USA und in Deutschland schon vor einiger Zeit Gesetze gegen den Versand von unverlangten Werbe-eMails in Kraft gesetzt wurden, ist auch der Gesetzgeber in der Schweiz endlich aktiv geworden.
In Deutschland gilt eMail-Werbung ohne Einwilligung des Adressaten als eine unzumutbare Belästigung. Das gilt sowohl für den Privatbereich wie auch bei Geschäftskunden. Die Ausnahme davon bildet eine bestehende Geschäftsbeziehung. Es wurden Fälle bekannt, bei denen Versender von Massen-eMails eingeklagt wurden.
Auch in den USA regelt ein Gesetz (CAN-SPAM Act) seit Anfang 2004 das Vorgehen bei Massenmails. So benötigt dort ein Massen-eMail eine postalische Adresse, eine gültige eMail-Absenderadresse, einen Betreff sowie eine Abbestellmöglichkeit (Opt-Out). Allerdings halten sich weniger als fünf Prozent der Versender an diese Vorschrift: http://www.emarketer.com/Article.aspx?1003087
Der Schweizer Nationalrat ist jetzt ebenfalls aktiv geworden. Wer Massen-eMails künftig ohne Einwilligung des Empfängers veschickt, keine korrekten Angaben über den Absender sowie keinen Hinweis auf eine Opt-Out-Möglichkeit macht, kann künftig dafür belangt werden. Es wird nicht nur der Versender von Massen-eMails eingeklagt werden können, sondern auch der Nutzniesser. Damit sind Firmen greifbar, welche Ihre Massenmails aus dem Ausland versenden lassen. Das Gesetz verpflichtet die Internet Service Provider zur Bekämpfung der Massenwerbung. Das machen die ISP (Internet Service Provider) schon lange aus eigenem Interesse. Bisher hatte aber die gesetzliche Grundlage gefehlt, auch rechtlich gegen Spammer vorzugehen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Spam um ein globales Problem, das auch global angegangen werden muss. Spam wird uns bestimmt noch einige Zeit belästigen. Die Hoffnung aber bleibt, dass mit neuen Massnahmen auf technischer und rechtlicher Ebene das Problem endlich angegangen wird.
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